Die Volksbanken Raiffeisenbanken sind der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz der Kundeneinlagen und stärken damit Ihr Vertrauen in die Sicherheit Ihres Geldes sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Sicherheit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.
Einlagensicherung
So schützen Volksbanken Raiffeisenbanken Ihr Geld
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Januar 2016)
Wirksames Schutzsystem für Ihr Geld
Als erste Bankengruppe überhaupt hat die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bereits vor über 85 Jahren eine Sicherungseinrichtung gegründet. Über dieses System unterstützen sich alle Mitgliedsbanken gegenseitig, um Insolvenzen zu vermeiden und so insbesondere die Kundeneinlagen zu schützen. Im Rahmen dieses sogenannten Institutsschutzes wurde ein Frühwarnsystem entwickelt, das wirtschaftliche Schieflagen von Mitgliedsbanken rechtzeitig erkennen und diesen präventiv entgegenwirken soll. Sollte eine Bank trotzdem einmal Hilfe benötigen, gibt es einen von allen Mitgliedsbanken befüllten Fonds, aus dem die betroffene Bank unterstützt wird, damit Ihre Einlage sicher bleibt.
Diese Einlagen sind geschützt
Durch die Sicherungseinrichtung des BVR werden Kundeneinlagen geschützt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen sowie um von angeschlossenen Instituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung musste jedoch noch nie ein Einleger entschädigt werden, weil es aufgrund des praktizierten Institutsschutzes noch nie zur Insolvenz einer angeschlossenen Mitgliedsbank gekommen ist. Demnach hat es auch noch nie einen Entschädigungsfall gegeben.
Zusätzlicher Schutz der Einlagen durch gesetzliche Vorgaben
Aufgrund einer europäischen Harmonisierung im Juli 2015 wurde zusätzlich zur bestehenden Sicherungseinrichtung des BVR die amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannte BVR Institutssicherung GmbH gegründet. Sie erfüllt neben ihrer satzungsmäßigen Funktion als Institutsschutzsystem alle gesetzlichen Anforderungen und würde die Kundeneinlagen im Falle der Insolvenz einer Mitgliedsbank in gesetzlicher Höhe entschädigen. Dieser Fall wird aber bereits durch den Institutsschutz selbst verhindert. Mit diesem dualen System aus amtlich anerkannter und zusätzlicher freiwilliger Einlagensicherung bleibt Ihr Geld auch zukünftig so sicher, wie es bei uns schon immer war.
Häufige Fragen
Geschützt werden alle angeschlossenen Mitgliedsinstitute. Dazu zählen alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wie zum Beispiel die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die TeamBank.
Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Mitgliedsinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger durch die BVR Institutssicherung GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt EU-weit einheitlich grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Kunde je Kreditinstitut. Das heißt, bei der Ermittlung dieser Summe werden alle Einlagen eines Kunden, die beim selben Kreditinstitut gehalten werden, addiert. Hat ein Einleger zum Beispiel 90.000 Euro auf einem Sparkonto und 20.000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 Euro erstattet. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Jede Bank in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung über die für die gesetzliche Einlagensicherung geltenden Bestimmungen – einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung – anhand eines vorgegebenen Informationsbogens zu unterrichten. Bestandskunden müssen einmal jährlich mittels dieses Bogens informiert werden. Über diese gesetzliche Einlagensicherung hinaus sind die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
Die Bestätigung erfolgt durch Vorlage der "Urkunde über die Zugehörigkeit zur BVR Institutssicherung GmbH und zur Sicherungseinrichtung des BVR" durch die Bank. Kunden können sich auch per Brief oder per E-Mail an die BVR Institutssicherung GmbH oder den BVR wenden und um eine entsprechende Auskunft bitten.
Wie jede Bank und jedes Einlagensicherungssystem in Europa werden auch die BVR Institutssicherung GmbH und die Sicherungseinrichtung des BVR von der nationalen Bankenaufsicht überwacht. Das sind in Deutschland die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank. Hinzu kommen Auskunftspflichten gegenüber europäischen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank und der European Banking Authority.